Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 12.11.2009 – C-554/08
Fünfte Kammer · ECLI:EU:C:2009:702
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 8. Oktober 2008, Carbone Lorraine/Kommission (T‑73/04), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/420/EG der Kommission vom 3. Dezember 2003 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR‑Abkommen betreffend ein Kartell auf dem Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- und Graphitprodukte oder, hilfsweise, Aufhebung oder Herabsetzung der gegen die Rechtsmittelführerin verhängten Geldbuße abgewiesen hat – Verstoß gegen den Grundsatz der individuellen Bestrafung – Berechnungsweise des Betrags der verhängten Geldbuße – Enge und konstante Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens – Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Le Carbone-Lorraine SA trägt die Kosten.