Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 26.11.2009 – C-444/08

Dritte Kammer · ECLI:EU:C:2009:733

Zitiert von 2 Entscheidungen

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 1. Juli, Região autónoma dos Açores / Rat (T‑37/04), mit dem das Gericht eine Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 des Rates vom 4. November 2003 zur Steuerung des Fischereiaufwands für bestimmte Fanggebiete und Fischereiressourcen der Gemeinschaft, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 685/95 und (EG) Nr. 2027/95 (ABl. L 289, S. 1) als unzulässig abgewiesen hat – Erfordernis der individuellen Betroffenheit von der angefochtenen Handlung

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Região autónoma dos Açores trägt die Kosten.

3 Das Königreich Spanien und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.