Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 17.12.2009 – C-120/09
ECLI:EU:C:2009:802
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Unvollständige Umsetzung von Art. 2 Buchst. f, j und k sowie Anhang III Punkt 4 C der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (ABl. L 182, S. 1) in wallonisches Recht – Begriffe „Untertagedeponie“, „Deponiegas“ und „Eluat“ – Verpflichtung, Auslöseschwellen festzulegen, ab denen von einer bedeutsamen schädigenden Auswirkung der Deponie auf die Grundwasserqualität ausgegangen werden kann
Tenor§
Tenor§
1 Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien verstoßen, dass es nicht für die Umsetzung der Art. 2 Buchst. f, j und k sowie von Anhang III Punkt 4 C dieser Richtlinie in Bezug auf die Region Wallonien gesorgt hat.
2 Das Königreich Belgien trägt die Kosten.