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Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 22.01.2010 – C-69/09

Sechste Kammer · ECLI:EU:C:2010:37

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 26. November 2008, Makhteshim-Agan Holding u. a./Kommission (T‑393/06), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission – die im Schreiben vom 12. Oktober 2006 (D/531125) enthalten sein soll –, keinen Vorschlag für die Aufnahme des Wirkstoffs Azinphos-Methyl in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 230, S. 1) vorzulegen, für unzulässig erklärt hat – Anfechtbare Handlung

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Makhteshim-Agan Holding BV, die Makhteshim-Agan Italia Srl und die Magan Italia Srl tragen die Kosten.