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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 04.02.2010 – C-18/09

ECLI:EU:C:2010:58

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Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschifffahrt zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern (ABl. L 378, S. 1) – Häfen von allgemeinem Interesse – Ermäßigungen und Befreiungen von Hafengebühren

Tenor§

Tenor§

1 Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschifffahrt zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern verstoßen, dass es die Art. 24 Abs. 5 und 27 Abs. 1, 2 und 4 des Gesetzes 48/2003 vom 26. November 2003 über die Wirtschaftsordnung und die Dienstleistungen der Häfen von allgemeinem Interesse beibehalten hat, die ein System der Ermäßigungen und Befreiungen von Hafengebühren vorsehen.

2 Das Königreich Spanien trägt die Kosten.