Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 04.03.2010 – C-374/09

Sechste Kammer · ECLI:EU:C:2010:123

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 22. Juli 2009, Constantin Hârsulescu/Rumänien (T‑234/09), mit dem sich das Gericht für die Prüfung der Klage des Rechtsmittelführers auf Aufhebung zweier Urteile nationaler Gerichte und auf Schadensersatz für unzuständig erklärte – Anfechtung der Berechnungsweise von Altersrentenansprüchen – Unzuständigkeit des Gerichts

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Herr Hârsulescu trägt seine eigenen Kosten.