Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 22.03.2010 – C-39/09
Achte Kammer · ECLI:EU:C:2010:157
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 13. November 2008, SPM/Rat und Kommission (T‑128/05), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der ihr durch die nach ihrer Ansicht rechtswidrige Regelung des Rates und der Kommission über die Einfuhr von Bananen in die Gemeinschaft entstanden sein soll – Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft – Bananen mit Ursprung in den AKP-Staaten – Von einem unabhängigen Erzeuger geltend gemachter Schaden – Nichteinhaltung der Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet der Gemeinsamen Agrarpolitik – Verstoß gegen allgemeine Rechtsgrundsätze und insbesondere den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Société des plantations de Mbanga SA (SPM) trägt die Kosten.