Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 30.04.2010 – C-113/09
ECLI:EU:C:2010:242
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 15. Januar, Ziegler/Kommission (T‑199/08 R), mit dem dieser den Antrag der Klägerin auf Befreiung von der Verpflichtung, als Voraussetzung für die Abwendung der sofortigen Beitreibung der mit der Entscheidung K(2008) 926 endg. der Kommission vom 11. März 2008 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] und Art. 53 EWR‑Abkommen betreffend internationale Umzugsdienste verhängten Geldbuße eine Bankbürgschaft zu stellen, wegen fehlender Dringlichkeit abgewiesen hat – Fehlerhafte Beurteilung der Voraussetzungen der Dringlichkeit – Wahrscheinlichkeit der Entstehung eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens für die Klägerin – Erforderlichkeit der Berücksichtigung der Finanzmittel, über die die Unternehmensgruppe verfügt, zu der die Klägerin gehört – Verstoß gegen die Begründungspflicht sowie die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Waffengleichheit
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Ziegler SA trägt die Kosten.