Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 06.05.2010 – C-26/10

Sechste Kammer · ECLI:EU:C:2010:260

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 17. November 2009, Hansen/Kommission (T-295/09), mit dem das Gericht eine Klage als offensichtlich unzulässig abgewiesen hat, die darauf abzielte, eine Untätigkeit der Kommission festzustellen, weil diese kein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 226 EG gegen das Königreich Schweden eingeleitet hat, und der Kommission aufzugeben, von ihrem Initiativrecht Gebrauch zu machen, Maßnahmen zu ergreifen und Initiativen zur Förderung des Anspruchs Behinderter auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung im Berufsleben zu unterstützen.

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Herr Hansen trägt seine eigenen Kosten.