Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Urteil vom 20.05.2010 – C-158/09

ECLI:EU:C:2010:292

Zitiert von 2 Entscheidungen

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 299, S. 9) und Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 307, S. 18), aufrechterhalten durch Art. 27 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 in Verbindung mit Anhang I Teil B dieser Richtlinie – Nichtziviles Personal der öffentlichen Verwaltungen

Tenor§

Tenor§

1 Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung verstoßen, dass es hinsichtlich des nichtzivilen Personals der öffentlichen Verwaltungen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2 Das Königreich Spanien trägt die Kosten.