Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 21.05.2010 – C-514/09

Sechste Kammer · ECLI:EU:C:2010:297

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 29. Oktober 2009, Ségaud/Kommission (T‑249/09), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 4. Mai 2009, mit der die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EG gegen die Französische Republik abgelehnt wurde, und auf Ersatz des Schadens, der ihm durch diese Ablehnung entstanden sein soll, als offensichtlich unzulässig und jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Herr Ségaud trägt seine eigenen Kosten.