Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 01.07.2010 – C-363/09
ECLI:EU:C:2010:399
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 13 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 230, S. 1) – Dem Antrag beigefügte Angaben – Rückgriff auf Angaben und Schutz der Angaben – Vertraulichkeit
Tenor§
Tenor§
1 Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 13 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln verstoßen, dass es Art. 38 des Gesetzes 43/2002 über den Pflanzenschutz (Ley 43/2002 de sanidad vegetal) vom 20. November 2002 beibehalten hat.
2 Das Königreich Spanien trägt die Kosten.