Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 29.07.2010 – C-54/09
Zitiert von 18 Entscheidungen
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 29.07.2010 – C-54/09
-
Europäischer Gerichtshof, 21.06.2012 – C-294/11
Urteil
Die Frist von sechs Monaten, die für die Stellung eines Antrags auf Mehrwertsteuererstattung in Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 1 letzter Satz der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung d…
- Europäischer Gerichtshof, 06.12.2012 – C-457/10 Urteil
-
BFH, 19.12.2012 – XI B 111/11
Beschluss
1. NV: Die einzelnen Vorsteuerbeträge bilden im Vergütungszeitraum, für den eine Steuervergütung festzusetzen ist, für sich genommen keinen eigenen Streitgegenstand. 2. NV: Es ist bereits geklärt, dass der Vergütungsantr…
- Europäischer Gerichtshof, 19.07.2012 – C-337/09 Urteil
- Europäischer Gerichtshof, 12.12.2024 – C-587/21 Urteil
-
BVerwG, 16.11.2023 – 3 C 27/22
Urteil
1. Die in § 10a Abs. 1 InVeKoSV bestimmte Frist ist eine Ausschlussfrist. Sie schließt die Vorlage neuer Nachweise für das Umpflügen und deren Berücksichtigung auch dann aus, wenn die Nachweise rechtzeitig gemachte Angab…
-
Europäischer Gerichtshof, 03.07.2019 – C-644/17
Urteil
1. Art. 267 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein Rechtsunterworfener, wenn er die Gültigkeit eines Sekundärrechtsakts der Union bestreiten will, vor einem nationalen Gericht Rügen geltend machen kann, die im Rahmen einer …
- BVerwG, 16.11.2023 – 3 C 16/22 Urteil
- BVerwG, 14.12.2023 – 3 C 25/22 Urteil
- BVerwG, 14.12.2023 – 3 C 23/22 Urteil
- BVerwG, 14.12.2023 – 3 C 22/22 Urteil
- BVerwG, 14.12.2023 – 3 C 17/22 Urteil
- BVerwG, 16.11.2023 – 3 C 26/22 Urteil
- BVerwG, 16.11.2023 – 3 C 24/22 Urteil
- BVerwG, 16.11.2023 – 3 C 21/22 Urteil
-
BVerwG, 16.11.2023 – 3 C 20/22
Urteil
1. Die in § 10a Abs. 1 InVeKoSV bestimmte Frist ist eine Ausschlussfrist. Sie schließt die Vorlage neuer Nachweise für das Umpflügen und deren Berücksichtigung auch dann aus, wenn die Nachweise rechtzeitig gemachte Angab…
- BVerwG, 16.11.2023 – 3 C 19/22 Urteil
-
BVerwG, 16.11.2023 – 3 C 18/22
Urteil
1. Die in § 10a Abs. 1 InVeKoSV bestimmte Frist ist eine Ausschlussfrist. 2. Bei der Würdigung der Nachweise für das Umpflügen ist zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, dass der Betriebsinhaber im Zeitp…