Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 29.09.2010 – C-91/10

ECLI:EU:C:2010:558

Zitiert von 2 Entscheidungen 1 zitierte Normen

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Rechtbank Breda – Auslegung von Art. 56 AEUV bis 62 AEUV – Nationale Regelung, die die Erhebung einer Zulassungssteuer bei der ersten Benutzung eines Fahrzeugs auf dem inländischen Straßennetz vorsieht

Tenor§

Tenor§

Die Art. 49 EG bis 55 EG stehen der Anwendung einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegen, wonach eine Person, die in einem Mitgliedstaat wohnhaft oder ansässig ist und hauptsächlich in diesem Mitgliedstaat ein in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenes und gemietetes Kraftfahrzeug benutzt, bei der ersten Benutzung dieses Fahrzeugs auf dem Straßennetz des erstgenannten Mitgliedstaats eine Steuer zu entrichten hat, deren Höhe ohne Berücksichtigung der Dauer des Mietvertrags über dieses Fahrzeug oder der Dauer seiner Benutzung auf dem fraglichen Straßennetz berechnet wird.