Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 30.09.2010 – C-36/10
ECLI:EU:C:2010:573
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Versäumnis, alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ABl. 1997 L 10, S. 13) in der durch die Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 (ABl. L 345. S. 97) geänderten Fassung nachzukommen
Tenor§
Tenor§
1 Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen in der durch die Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 geänderten Fassung verstoßen, dass es nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle Maßnahmen getroffen hat, die erforderlich sind, um Art. 12 Abs. 1 Unterabs. 2 dieser Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen.
2 Das Königreich Belgien trägt die Kosten.