Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 04.10.2010 – C-532/09
Dritte Kammer · ECLI:EU:C:2010:577
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 30. September 2009, Ivanov/Kommission (T‑166/08), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Ersatz des Schadens, der ihm infolge einer Entscheidung der Kommission, ihn nicht als örtlichen Bediensteten im Bereich administrative und technische Hilfe bei der Delegation der Kommission in Sofia einzustellen, entstanden sein soll, abgewiesen hat – Eigenständigkeit der Klage aus außervertraglicher Haftung im Verhältnis zur Nichtigkeitsklage – Vorbehalt des Verfahrensmissbrauchs – Möglichkeit des Gerichts, sich von Amts wegen auf diese Regel zu berufen
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Herr Ivanov trägt die Kosten.