Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Urteil vom 07.10.2010 – C-49/10

ECLI:EU:C:2010:597

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl. L 24, S. 8) – Genehmigungsauflagen für bestehende Anlagen – Verpflichtung, sicherzustellen, dass solche Anlagen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Richtlinie betrieben werden

Tenor§

Tenor§

1 Die Republik Slowenien hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung verstoßen, dass sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht alle Maßnahmen, die im Bereich der Genehmigung von Industrieanlagen erforderlich sind, im Einklang mit Art. 5 Abs. 1 dieser Richtlinie getroffen hat.

2 Die Republik Slowenien trägt die Kosten.