Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 19.11.2010 – C-143/10
Achte Kammer · ECLI:EU:C:2010:705
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 27. November 2009, Uznański/Polen (T‑348/09), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Nichtigerklärung einer Maßnahme der polnischen Behörden betreffend die Beschlagnahme bestimmter Immobilien abgewiesen hat – Unzuständigkeit des Gerichts
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Herr Uznański trägt seine eigenen Kosten.