Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 09.12.2010 – C-31/10

Zitiert von 13 Entscheidungen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 09.12.2010 – C-31/10

  1. Europäischer Gerichtshof, 26.09.2013 – C-189/11 Urteil
  2. BFH, 11.07.2018 – XI R 26/17 Urteil

    Werden von mehreren Gesellschaften gegenüber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfängern inhaltsgleiche Buchführungsleistungen deshalb nacheinander erbracht, um mehrfach die Kleinunternehmerregelung in Ansp…

  3. Europäischer Gerichtshof, 06.06.2013 – C-296/11 Schlussantrag des Generalanwalts
  4. Europäischer Gerichtshof, 06.06.2013 – C-269/11 Schlussantrag des Generalanwalts
  5. Europäischer Gerichtshof, 06.06.2013 – C-293/11 Schlussantrag des Generalanwalts
  6. Europäischer Gerichtshof, 19.12.2018 – C-552/17 Urteil
  7. BFH, 03.08.2017 – V R 60/16 EuGH-Vorlage

    1. Unterliegt eine Leistung, die im Wesentlichen in der Überlassung einer Ferienwohnung besteht und bei der zusätzliche Leistungselemente nur als Neben- zur Hauptleistung anzusehen sind, entsprechend dem EuGH-Urteil Van …

  8. Europäischer Gerichtshof, 06.06.2013 – C-450/11 Schlussantrag des Generalanwalts
  9. Europäischer Gerichtshof, 01.03.2012 – C-220/11 Beschluss

    Ein Beförderungsunternehmen, das lediglich die Beförderung von Personen durchführt, indem es an Reisebüros Busbeförderungsleistungen erbringt, und das keine weiteren Dienstleistungen wie die Unterbringung, eine Reiseführ…

  10. BFH, 20.06.2024 – V R 30/23 EuGH-Vorlage

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern…

  11. BFH, 19.10.2011 – XI R 18/09 Urteil

    1. Eine von einem Reiseunternehmer angebotene Kreuzfahrtschiffsreise einschließlich des Bustransfers des Reisenden zum Abfahrtshafen ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 UStG eine einheitliche Re…

  12. Niedersächsisches Finanzgericht, 24.03.2011 – 5 K 59/09 Urteil
  13. Hessisches Finanzgericht, 07.10.2024 – 6 K 756/23 Urteil