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Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 15.12.2010 – C-352/10

ECLI:EU:C:2010:768

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Audiencia Provincial de Oviedo – Auslegung von Art. 3 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (ABl. L 372, S. 31) – Außerhalb eines Geschäftsraums geschlossener Vertrag, in dem eine Lebensversicherung gegen Zahlung einer in verschiedene Anlageprodukte desselben Unternehmens zu investierenden monatlichen Prämie angeboten wird

Tenor§

Tenor§

Das mit Entscheidung vom 22. Juni 2010 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Provincial de Oviedo ist offensichtlich unzulässig.