Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 05.03.2015 – C-178/14
Zitiert von 16 Entscheidungen
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 05.03.2015 – C-178/14
- Europäischer Gerichtshof, 22.03.2017 – C-435/15,C-666/15 Urteil
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BFH, 26.09.2017 – VII R 17/16
Urteil
NV: Bei zwei oder mehr sinnvoll aufeinander abgestimmten und alleine nicht zum Spielen geeigneten Leuchtdioden, Kabeln und anderen Elektronikbauteilen, die zusammen in einer Verkaufspackung gestellt werden, kann es sich …
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BFH, 08.11.2016 – VII R 9/15
Urteil
1. Rohre sind Unterlegscheiben nicht ähnlich, auch wenn sie z.B. im Windanlagenbau als "Dehnhülsen" in einer Schraubverbindung verwendet werden sollen. 2. Der Verwendungszweck einer Ware kann ein objektives Einreihungskr…
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BFH, 20.06.2017 – VII R 24/15
Urteil
1. NV: Die Erläuterungen zum Harmonisierten System sind nur ein Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Zolltarifs, die wertvolle, aber unverbindliche Hinweise für dessen Auslegung geben . 2.…
- Europäischer Gerichtshof, 03.03.2016 – C-144/15 Urteil
- Europäischer Gerichtshof, 17.02.2016 – C-124/15 Urteil
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Europäischer Gerichtshof, 30.04.2020 – C-810/18
Urteil
Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den sich nacheinander aus der V…
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BFH, 07.08.2018 – VII R 20/17
Urteil
NV: Die Formulierung "Stäbchen ... für Werkzeuge" umfasst sowohl die Herstellung eines Werkzeugs mit dem Stäbchen, die Herstellung eines Werkzeugs hieraus als auch die Verwendung des noch weiter verarbeiteten Stäbchens a…
- Europäischer Gerichtshof, 17.09.2015 – C-344/14 Urteil
- Finanzgericht Hamburg, 19.06.2015 – 4 K 92/14 EuGH-Vorlage
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Europäischer Gerichtshof, 11.04.2019 – C-288/18
Urteil
Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsvero…
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BFH, 31.05.2016 – VII R 47/14
Urteil
NV: Der TARIC-Code 8529 90 92 50 ist im Hinblick auf den Wortlaut und den Zweck der damit geschaffenen Zollaussetzung sowie deren Ausnahmecharakter eng auszulegen. Ein LCD-Display-Panel, das über die im TARIC-Code 8529 9…
- Europäischer Gerichtshof, 10.03.2016 – C-499/14 Urteil
- Finanzgericht Hamburg, 22.09.2017 – 4 K 129/17 EuGH-Vorlage
- Europäischer Gerichtshof, 14.07.2016 – C-97/15 Urteil
- Europäischer Gerichtshof, 26.05.2016 – C-262/15 Urteil