Rechtsprechung / Kammergericht
Kammergericht Beschluss vom 30.04.2025 – 7 W 4/25
ECLI:DE:KG:2025:0430.7W4.25.00
Tenor§
Die Streitwertbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin II vom 13. Dezember 2024 – 61 O 59/24 – wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Gründe§
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Sie ist indes aus den zutreffenden Gründen des Nichtabhilfebeschlusses (insbesondere dem dortigen Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung – BGH, Beschluss vom 16. Juni 2016 – V ZR 192/15 –, juris Rn. 4 ff.) unbegründet.