Rechtsprechung / Landgericht Essen
Landgericht Essen Beschluss vom 29.05.2018 – 2 O 170/18
ECLI:DE:LGE:2018:0529.2O170.18.00
Tenor§
Die Antragsgegnerin hat es zu unterlassen, den Antragsteller für das Einstellen des nachfolgend wiedergegebenen Beitrages
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist bei dem Landgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, schriftlich in deutscher Sprache zu begründen.
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Die Parteien müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere muss die Widerspruchsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.