Rechtsprechung / Landgericht Landshut / 2024 Landgericht Landshut Berichtigungsbeschluss vom 28.11.2024 – 53 O 473/23 Zitiert von 1 Entscheidungen Tenor§ Das Endurteil des Landgerichts Landshut – 5. Zivilkammer – vom 23.10.2024 wird in den Entscheidungsgründen (Seite 12 des Urteils) wie folgt berichtigt: „Die zulässige Klage ist unbegründet.“ Gründe§ Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, S. 319 ZPO.