Rechtsprechung / Landgericht Neuruppin / 2025

Landgericht Neuruppin Beschluss vom 26.05.2025 – 5 T 1/25

5. Zivilkammer · ECLI:DE:LGNEURU:2025:0526.5T1.25.00

Tenor§

Der Beschluss des Landgerichts Neuruppin - 5. Zivilkammer - vom 31.03.2025 wird von Amts wegen in den Gründen zu I. dahingehend berichtigt, dass es jeweils auf Seite 2, dritter Absatz, und Seite 3, erster Absatz, statt Amtsgericht „Schwedt“, richtig Amtsgericht „Neuruppin“ heißen muss.

Gründe§

Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, § 42 Abs. 1 FamFG