Rechtsprechung / Landessozialgericht Hamburg / 2023

Landessozialgericht Hamburg Urteil vom 31.05.2023 – L 2 AL 34/22

ECLI:DE:LSGHH:2023:0531.L2AL34.22.00

Tenor§

1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe§

1

Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 136 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz abgesehen, da die Klägerin erklärt hat, auf Rechtsmittel zu verzichten.