Entscheidungen zu § 25 AbgG
1 Entscheidungen der Bundesgerichte · Hinterbliebenenversorgung
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BGH, 25.11.2010 – VII ZB 5/08
Beschluss
1. Eine Lebensgefährtin ist keine Hinterbliebene des Schuldners im Sinne des § 851c Abs. 1 Nr. 3 ZPO . 2. Pfändungsschutz nach § 851c Abs. 1 ZPO besteht grundsätzlich nur dann, wenn die dort unter den Nr. 1 bis 4 genannt…