Rechtsprechung / Art 143 BGBEG
Entscheidungen zu Art 143 BGBEG
1 Entscheidungen der Bundesgerichte
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BGH, 13.02.2020 – V ZB 3/16
Beschluss
Die in § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB für die Auflassung bestimmte Form kann im Fall des Satzes 2 der Vorschrift nur durch deren Erklärung durch die gleichzeitig anwesenden Beteiligten vor einem im Inland bestellten Notar gewah…