Rechtsprechung / Art 143 BGBEG

Entscheidungen zu Art 143 BGBEG

1 Entscheidungen der Bundesgerichte

  1. BGH, 13.02.2020 – V ZB 3/16 Beschluss

    Die in § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB für die Auflassung bestimmte Form kann im Fall des Satzes 2 der Vorschrift nur durch deren Erklärung durch die gleichzeitig anwesenden Beteiligten vor einem im Inland bestellten Notar gewah…