Entscheidungen zu § 2 BeurkG
3 Entscheidungen der Bundesgerichte · Überschreiten des Amtsbezirks
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BGH, 23.01.2020 – V ZB 70/19
Beschluss
Dem Notar steht für die Beglaubigung einer Unterschrift auch dann nur eine Gebühr nach Nr. 25100 oder Nr. 25101 zu, wenn der unterzeichnete Text mehrere Erklärungen enthält, die verschiedene Gegenstände betreffen.
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BGH, 11.11.2004 – III ZR 63/04
Urteil
BNotO § 14 Abs. 1 Satz 2; BeurkG § 40 Zur Pflicht des Notars, bei der Beglaubigung einer Unterschrift, durch die ein vollmachtlos geschlossener Vertrag über die Gründung einer GmbH genehmigt wird, über drohende Haftungsr…
- Kammergericht, 01.06.2012 – Not 27/11 Urteil