Entscheidungen zu § 104 BewG
5 Entscheidungen der Bundesgerichte · (weggefallen)
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BFH, 28.10.1983 – III R 129/79
Urteil
1. Rückstellungen für Pensionsanwartschaften sind auch nach Inkrafttreten des BetrAVG vom 19. Dezember 1974 ( BGBl I 1974, 3610 ) gemäß § 104 BewG 1965 vorzunehmen.
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BFH, 28.02.1996 – II R 92/93
Urteil
Mögliche künftige Ansprüche des Arbeitgebers aus Rentenrückdeckungsversicherungen, bei denen alle Versicherungsleistungen aufschiebend bedingt sind, und ein Rückkauf ausgeschlossen ist, sind bei der Einheitsbewertung des…
- BFH, 17.01.2000 – II S 6/99 Beschluss
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BFH, 27.07.1994 – II R 122/91
Urteil
Zur bewertungsrechtlichen Anwendung der auf den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik (§ 6 a Abs. 3 Satz 3 EStG 1983) beruhenden Richttafeln von Heubeck auf die Teilwertberechnung von Pensionsverpflichtungen für…
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BFH, 03.06.1992 – II R 141/88
Urteil
Bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens können zukünftige Jubiläumsaufwendungen sowie zukünftige Leistungen an den Pensionssicherungsverein nicht als Schuldposten nach § 103 BewG berücksichtigt werden.