Rechtsprechung / Art 58 EMRK

Entscheidungen zu Art 58 EMRK

1 Entscheidungen der Bundesgerichte · Kündigung

  1. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 09.04.2024 – 39371/20 Entscheidung

    Aus diesen Gründen entscheidet der Gerichtshof einstimmig: 1. Soweit die Ukraine betroffen ist, wird die Beschwerde im Register gestrichen; 2. im Übrigen wird die Individualbeschwerde für unzulässig erklärt.