Rechtsprechung / § 4 ENeuOG

Entscheidungen zu § 4 ENeuOG

1 Entscheidungen der Bundesgerichte

  1. BFH, 30.05.2001 – VI R 159/99 Urteil

    Der Zuschuss, den der Bund an die Bahnversicherungsanstalt Abteilung B leistet (Bundeszuschuss), ist nicht bei den dort zusatzversicherten Arbeitnehmern des Bundeseisenbahnvermögens anteilig als Arbeitslohn zu erfassen.