Rechtsprechung / § 26 ErbStG 1974

Entscheidungen zu § 26 ErbStG 1974

1 Entscheidungen der Bundesgerichte · Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins

  1. BFH, 30.11.2009 – II R 6/07 Urteil

    1. Die in § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG getroffene Regelung beschränkt sich auf die Berechnung der Steuer für den gesamten Erwerb des Anfallberechtigten.