Rechtsprechung / § 26 ErbStG 1974
Entscheidungen zu § 26 ErbStG 1974
1 Entscheidungen der Bundesgerichte · Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins
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BFH, 30.11.2009 – II R 6/07
Urteil
1. Die in § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG getroffene Regelung beschränkt sich auf die Berechnung der Steuer für den gesamten Erwerb des Anfallberechtigten.