Rechtsprechung / § 16 EuPAG

Entscheidungen zu § 16 EuPAG

1 Entscheidungen der Bundesgerichte · Rechte und Pflichten

  1. BGH, 14.04.2020 – X ZB 2/18 Beschluss

    EPA-Vertreter Die Kosten der Mitwirkung eines beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreters in einer Patentstreitsache sind entsprechend § 143 Abs. 3 PatG erstattungsfähig.