Entscheidungen zu § 16 EuPAG
1 Entscheidungen der Bundesgerichte · Rechte und Pflichten
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BGH, 14.04.2020 – X ZB 2/18
Beschluss
EPA-Vertreter Die Kosten der Mitwirkung eines beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreters in einer Patentstreitsache sind entsprechend § 143 Abs. 3 PatG erstattungsfähig.