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Entscheidungen zu § 131 FGO

15 Entscheidungen der Bundesgerichte

  1. BFH, 17.06.2010 – VII B 99/10 Beschluss

    NV: Das Verfahren der Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung ist in § 69 FGO abschließend geregelt. Deshalb kommt eine Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nach § 131 Abs. 1 Satz 2 FGO nicht mehr i…

  2. BFH, 09.07.2020 – VII S 23/20 (AdV) Beschluss

    1. NV: Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 399 Alternative 1 BGB regelmäßig nicht pfändbare Forderung. 2. NV: Eine Beschwerde gegen die Ablehnung …

  3. BFH, 06.08.2020 – VII S 32/20 (AdV) Beschluss

    NV: Gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 FGO hat bereits die eingelegte Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels aufschiebende Wirkung, so dass kein Rechtsschutzbedürfnis für ein (zusätzliches) Verfahren …

  4. BFH, 17.07.2012 – X S 24/12 Beschluss

    1. NV: Ist das finanzgerichtliche Verfahren über eine Anfechtungsklage durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen unterbrochen worden, endet die Unterbrechung nicht allein dadurch…

  5. BGH, 17.08.2011 – I ZB 20/11 Beschluss

    Aufschiebende Wirkung Die Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangs- oder Ordnungsmittels hat auch bei Zwangs- oder Ordnungsmittelbeschlüssen gemäß §§ 888, 890 ZPO aufschiebende Wirkung .

  6. BFH, 06.08.2020 – VII S 27/20 (AdV) Beschluss

    1. NV: Ein beim BFH gestellter Eilrechtsantrag kann in die Zulässigkeit hineinwachsen. 2. NV: Für einen Antrag auf AdV einer gerichtlichen Zwangsgeldandrohung besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, weil die Androhung ihre W…

  7. BGH, 16.05.2012 – I ZB 52/11 Beschluss
  8. BFH, 30.05.2025 – X B 88, 109/24, X B 88/24, X B 109/24 Beschluss

    1. NV: Die Erhebung einer Anhörungsrüge hemmt den Eintritt der Rechtskraft und der Rechtswirkungen der angegriffenen Entscheidung nicht. 2. NV: Entgegen dem Wortlaut der Regelung des § 133a Abs. 1 Satz 2 der Finanzgerich…

  9. BFH, 24.10.2011 – XI B 28/11 Beschluss

    NV: Eine Beschwerde gegen einen Beschluss über die Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens wird unzulässig, sobald der Rechtsstreit in der Sache durch Urteil abgeschlossen worden ist .

  10. Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 13.12.2024 – 5 Ko 762/24 Beschluss
  11. Finanzgericht Münster, 24.11.2023 – 4 K 2336/16 F Urteil
  12. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 01.03.2023 – 16 K 16150/21 Urteil
  13. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 17.08.2016 – 7 K 7246/14 Urteil
  14. Niedersächsisches Finanzgericht, 02.06.2009 – 7 V 76/09 Beschluss
  15. Niedersächsisches Finanzgericht, 02.03.2007 – 7 V 21/07 Beschluss