Gesetze / Rechtsprechung / § 4 FGO
Entscheidungen zu § 4 FGO
31 Entscheidungen der Bundesgerichte
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BFH, 14.03.2019 – V B 34/17
Beschluss
Ist der Präsident eines FG zugleich Gerichtspräsident in einer anderen Gerichtsbarkeit, muss der Geschäftsverteilungsplan erkennen lassen, mit welchem Bruchteil seiner Arbeitskraft der Präsident seinem Senat im FG zugewi…
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BFH, 12.03.2014 – X B 126/13
Beschluss
NV: Wird einem Senat vom Präsidium dauerhaft ein namentlich nicht bekannter Richter zugewiesen, liegt darin ein Verstoß gegen den gesetzlichen Richter.
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BFH, 17.08.2022 – I R 17/19
Urteil
Nach Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989 können Ruhegehälter und alle anderen wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die auf Grund der Sozialversicherungsgesetzgebung eines Vertragsstaates von diesem Staat, einem seiner Län…
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BFH, 03.06.2020 – II B 54/19
Beschluss
1. Der Erwerb von Zubehör unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Ein darauf entfallendes Entgelt gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. 2. Für die Beurteilung, ob Gegenstände Zubehör darstellen,…
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BFH, 23.11.2011 – IV B 7/10
Beschluss
1. NV: Auch in einem nicht überbesetzten Senat des FG bedarf es im Hinblick auf § 6 FGO einer abstrakt-generellen Regelung im Geschäftsverteilungsplan, anhand derer der Einzelrichter für den Fall, dass es zur Übertragung…
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 – 6 K 6066/13 Urteil
- Verwaltungsgericht Münster, 12.06.2009 – 1 K 193/09 Urteil
- BVerfG, 16.12.2021 – 2 BvR 2099/21 Nichtannahmebeschluss
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BVerwG, 13.03.2025 – 9 A 16.24, 9 A 16.24 (9 A 12.21)
Urteil
1. Der Beginn der Frist zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage setzt nach § 586 Abs. 2 Satz 1 ZPO positive Kenntnis voraus, ein bloßes Kennenmüssen reicht nicht aus; der positiven Kenntniserlangung steht es gleich, wenn ei…
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BFH, 12.05.2021 – IX B 73/20
Beschluss
1. NV: Für die Geschäftsverteilung ist der vom Präsidium beschlossene und in der vom Präsidenten bestimmten Geschäftsstelle des FG zur Einsichtnahme aufgelegte Geschäftsverteilungsplan (§ 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 GVG) ma…
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BFH, 12.05.2021 – IX B 74/20
Beschluss
1. NV: Für die Geschäftsverteilung ist der vom Präsidium beschlossene und in der vom Präsidenten bestimmten Geschäftsstelle des FG zur Einsichtnahme aufgelegte Geschäftsverteilungsplan (§ 21e Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 GVG) m…
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 01.02.2022 – 6 CE 21.2696 Beschluss
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 01.02.2022 – 6 CE 21.2709 Beschluss
- Finanzgericht Baden-Württemberg, 22.06.2015 – 14 K 3317/13 Urteil
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BGH, 25.09.2019 – IV AR (VZ) 2/18
Beschluss
1. Über die Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen Geschäftsverteilungsplan hat der Präsident oder aufsichtführende Richter des jeweiligen Gerichts zu entscheiden. 2. Die Einsichtnahme setzt nicht die Darlegung eine…
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BFH, 22.03.2023 – II B 26/22
Beschluss
1. NV: Wurde eine mündliche Verhandlung nicht nur unterbrochen, sondern vertagt, hat das Gericht in der für die letzte mündliche Verhandlung maßgebenden Besetzung zu entscheiden. 2. NV: Die Beachtung der für die Verhandl…
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BFH, 23.05.2022 – V B 4/22 (AdV)
Beschluss
1. Bei summarischer Prüfung bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind (Anschluss an BFH-Beschluss vom 31.08.2021 - VII B 69/21 (AdV), …
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BFH, 12.05.2021 – IX B 72/20
Beschluss
1. NV: Für die Geschäftsverteilung ist der vom Präsidium beschlossene und in der vom Präsidenten bestimmten Geschäftsstelle des FG zur Einsichtnahme aufgelegte Geschäftsverteilungsplan (§ 21e Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 GVG) m…
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BFH, 12.05.2021 – IX B 75/20
Beschluss
1. NV: Für die Geschäftsverteilung ist der vom Präsidium beschlossene und in der vom Präsidenten bestimmten Geschäftsstelle des FG zur Einsichtnahme aufgelegte Geschäftsverteilungsplan (§ 21e Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 GVG) m…
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BFH, 08.09.2020 – I B 53/19
Beschluss
NV: Die gleichzeitige Ernennung des Präsidenten eines OVG zum Präsidenten eines FG ist trotz Fehlens einer entsprechenden Regelung in der FGO gemäß § 27 Abs. 2 DRiG grundsätzlich zulässig (Fortentwicklung des BFH-Beschlu…
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BFH, 05.03.2018 – X B 44/17
Beschluss
NV: Zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsverteilung muss nicht Einsicht in die Originalunterlagen gewährt werden. Es reicht die Möglichkeit zur Einsicht in die Abschriften aus, soweit keine konkreten Zweife…
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BFH, 23.08.2017 – I B 126/16
Beschluss
NV: Die von der Rechtsprechung bislang anerkannte 5-Monats-Frist zur schriftlichen Hinterlegung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe nach der Verkündung des Urteils ist nach wie vor angemessen .
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BFH, 17.01.2017 – III B 20/16
Beschluss
1. NV: Ist das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig…
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BFH, 13.01.2016 – IX B 94/15
Beschluss
NV: Der von dem Präsidium beschlossene Geschäftsverteilungsplan muss nicht von den Mitgliedern des Präsidiums unterschrieben werden. Zur Einsicht sind grundsätzlich nur Abschriften und nicht die Urschriften des Geschäfts…
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BFH, 20.08.2014 – I R 83/11
Zwischenurteil
1. NV: Bei den als sog. Vorbezug für Wohneigentum vereinnahmten Kapitalbeträgen aus der öffentlich-rechtlichen Versicherungskasse für das Staatspersonal des Schweizer Kantons Sankt Gallen handelt es sich um Einkünfte nac…
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BFH, 20.12.2012 – IV B 93/12
Beschluss
1. NV: Ein Fall des § 17a Abs. 3 Sätze 1 und 2 GVG liegt nicht vor, wenn es nicht um die Zulässigkeit des Finanzrechtsweges, sondern um die Frage geht, welcher Senat des für die Entscheidung zuständigen FG nach dessen Ge…
- Finanzgericht Hamburg, 11.06.2025 – 6 K 15/25 Gerichtsbescheid
- Finanzgericht Münster, 17.03.2025 – 5 K 694/17 U Urteil
- Finanzgericht Hamburg, 24.07.2018 – 2 K 24/18 Beschluss
- Finanzgericht Hamburg, 02.11.2015 – 3 K 225/14 Beschluss
- Finanzgericht Münster, 10.07.2012 – 11 Ko 3705/11 KFB Beschluss