Rechtsprechung / § 51a GKG 2004

Entscheidungen zu § 51a GKG 2004

59 Entscheidungen der Bundesgerichte · Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz · Seite 2 von 2

  1. BGH, 12.01.2021 – XI ZB 18/17 Beschluss

    Zur Angabe von Verflechtungstatbeständen im Sinne von § 7 Abs. 2, § 12 Abs. 1, 2 und 4 VermVerkProspV in der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung.

  2. BGH, 17.12.2020 – II ZB 31/14 Beschluss

    1. Ein Vorlagebeschluss wird spätestens mit seinem Eingang beim Oberlandesgericht wirksam. 2. Führt eine Pressemitteilung des Emittenten zu einer mitteilungspflichtigen Insiderinformation, kann dies seine Haftung wegen u…

  3. BGH, 04.05.2017 – III ZB 62/16 Beschluss
  4. BGH, 09.03.2017 – III ZB 135/15 Beschluss

    1. Zur Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses nach § 6 Abs. 1 Satz 2 KapMuG. 2. Das mit einem Musterverfahren befasste Oberlandesgericht ist zur Prüfung befugt, ob dem Antragsteller das hierfür nötige Rechtsschutzinteres…

  5. BGH, 15.12.2015 – XI ZB 12/12 Beschluss

    Wird der Prozessbevollmächtigte im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz in einer gebührenrechtlichen Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, ist der Gegenstandswert für die Besti…

  6. BGH, 25.06.2015 – II ZB 30/12 Beschluss
  7. BGH, 21.10.2014 – XI ZB 12/12 Beschluss

    1. Ein Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren muss den maßgeblichen Sach- und Streitstand, über den entschieden wird, wiedergeben und die gestellten Musteranträge erkennen lassen. 2. Ein ordnungsgemäßer Rechts…

  8. BGH, 01.07.2014 – II ZB 29/12 Beschluss

    Für die Abgrenzung eines Rückversicherungsvertrags von einem (verdeckten) Darlehensvertrag bei Lebensversicherungen kommt es darauf an, ob ein hinreichender Risikotransfer von dem Erstversicherer auf den Rückversicherer …

  9. BGH, 13.12.2011 – II ZB 6/09 Beschluss

    1. Das Rechtsbeschwerdegericht ist weder durch § 4 Abs. 1 Satz 2 KapMuG noch durch § 15 Abs. 1 Satz 3 KapMuG daran gehindert festzustellen, dass bestimmte Ansprüche nicht Gegenstand des Musterverfahrens sein können. 2. S…