Rechtsprechung / § 64c GenG

Entscheidungen zu § 64c GenG

1 Entscheidungen der Bundesgerichte · Prüfung aufgelöster Genossenschaften

  1. BGH, 21.06.2011 – II ZB 12/10 Beschluss

    1. Das Recht und die Pflicht des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes, nach §§ 53, 54 GenG die gesetzlichen Pflichtprüfungen durchzuführen, besteht nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Genos…