Entscheidungen zu § 35 GenTG
3 Entscheidungen der Bundesgerichte · Auskunftsansprüche des Geschädigten
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BGH, 09.03.2026 – VI ZR 335/24
Urteil
1. Wer nach § 84a Abs. 1 Satz 1 AMG Auskunft begehrt, muss Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, die die Annahme begründen, dass ein Arzneimittel den Schaden verursacht hat. Diese Tatsachen müssen die Ursächlic…
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BGH, 26.03.2013 – VI ZR 109/12
Urteil
1. Eine die Vermutung des § 84 Abs. 2 Satz 1 ArzneimittelG ausschließende Alternativursache nach § 84 Abs. 2 Satz 3 ArzneimittelG setzt ausreichend konkrete, den Gegebenheiten des Einzelfalles entsprechende Feststellunge…
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BGH, 29.03.2011 – VI ZR 117/10
Urteil
Werden ein Auskunftsanspruch gemäß § 84a AMG und ein Schadensersatzanspruch gemäß § 84 AMG im Wege der objektiven Klagehäufung geltend gemacht, darf über den Auskunftsanspruch grundsätzlich durch Teilurteil entschieden w…