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Entscheidungen zu § 30 GewStG
13 Entscheidungen der Bundesgerichte · Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten
- Finanzgericht Köln, 27.11.2006 – 2 K 6440/03 Urteil
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BFH, 14.12.2023 – IV R 2/21
Urteil
1. Die Auswahl der Zerlegungsfaktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte muss der Eigenart der Betriebsstätte und den Interessen der beteiligten Gemeinden nur in typisierter Form Rechnung tragen…
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BFH, 14.12.2023 – IV R 4/21
Urteil
1. NV: Die Auswahl der Zerlegungsfaktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte muss der Eigenart der Betriebsstätte und den Interessen der beteiligten Gemeinden nur in typisierter Form Rechnung tr…
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BFH, 14.12.2023 – IV R 3/21
Urteil
1. NV: Die Auswahl der Zerlegungsfaktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte muss der Eigenart der Betriebsstätte und den Interessen der beteiligten Gemeinden nur in typisierter Form Rechnung tr…
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BFH, 15.05.2024 – IV R 21/21
Urteil
1. NV: Ist der Gewerbesteuermessbetrag zwischen einer einzelgemeindlichen Betriebsstätte und einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte (Rohrleitungsnetz) nach dem Regelmaßstab der Arbeitslöhne nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 des Gew…
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BFH, 15.05.2024 – IV R 22/21
Urteil
NV: Die Änderung eines Zerlegungsbescheids nach § 173 Abs. 1 der Abgabenordnung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass dem Finanzamt bei der ursprünglichen Zerlegung geg…
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BFH, 08.06.2015 – I B 13/14
Beschluss
1. NV: Erfolgt nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung eine notwendige Beiladung und verzichtet der Beigeladene nicht auf mündliche Verhandlung ist er im Verfahren nicht nach den Vorschriften des Gesetztes vertreten;…
- Verwaltungsgericht Koblenz, 08.05.2015 – 5 K 751/14.KO Urteil
- Landgericht Köln, 01.07.2024 – 106 KLs 7/23 Urteil
- Verwaltungsgericht Magdeburg, 17.03.2022 – 7 A 526/20 MD Urteil
- Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 30.06.2011 – 1 K 73/06 Urteil
- Niedersächsisches Finanzgericht, 20.10.2009 – 15 K 30359/06 Urteil
- Niedersächsisches Finanzgericht, 16.02.2006 – 6 K 457/04 Urteil