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Entscheidungen zu § 19 InvStG 2018

10 Entscheidungen der Bundesgerichte · Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen

  1. BFH, 25.11.2025 – VIII R 15/22 Urteil

    § 20 Abs. 1 Satz 1 des Investmentsteuergesetzes --InvStG-- (Teilfreistellung bei Aktienfonds) ist nicht anzuwenden, soweit ein für die Zeit vom 01.01.2018 bis zur Veräußerung der Investmentanteile nach neuem Recht ermitt…

  2. BFH, 25.11.2025 – VIII R 31/23 Urteil

    NV: § 20 Abs. 1 Satz 1 des Investmentsteuergesetzes --InvStG-- (Teilfreistellung bei Aktienfonds) ist nicht anzuwenden, soweit ein für die Zeit vom 01.01.2018 bis zur Veräußerung der Investmentanteile nach neuem Recht er…

  3. BFH, 25.11.2025 – VIII R 22/23 Urteil

    § 20 Abs. 1 Satz 1 des Investmentsteuergesetzes --InvStG-- (Teilfreistellung bei Aktienfonds) ist nicht anzuwenden, soweit ein für die Zeit vom 01.01.2018 bis zur Veräußerung der Investmentanteile nach neuem Recht ermitt…

  4. BFH, 12.04.2021 – VIII R 15/18 Urteil

    1. Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einem Fonds nach schweizerischem Recht, der sein Kapital allein in physischem Gold anlegt, unterliegt gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2004 der Besteuerung nach § 20 Abs. …

  5. Niedersächsisches Finanzgericht, 14.06.2023 – 7 K 254/20 Urteil
  6. BFH, 24.10.2023 – VIII R 8/20 Urteil

    1. Die Steuerbarkeit der Erstattung von auf der Fondsebene erhobenen Verwaltungsgebühren durch den Investmentmanager an den Inhaber eines Investmentanteils lässt sich nicht auf § 20 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 des Einkomm…

  7. BSG, 28.02.2024 – B 4 AS 22/22 R Urteil

    Anteile an einem Investmentfonds bleiben auch dann Vermögen, wenn ihr Wert steigt.

  8. BFH, 08.09.2010 – I R 90/09 Urteil

    Eine Kapitalertragsteuer auf Erträge aus Investmentfonds ist nur dann anzurechnen, wenn die entsprechenden Kapitalerträge beim Anleger oder bei seinem Rechtsvorgänger als Einnahmen erfasst worden sind .

  9. Niedersächsisches Finanzgericht, 19.10.2023 – 6 K 191/22 Urteil
  10. Finanzgericht Hamburg, 18.06.2015 – 2 K 158/14 Urteil