Rechtsprechung / § 6 JArbSchG

Entscheidungen zu § 6 JArbSchG

1 Entscheidungen der Bundesgerichte · Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen

  1. BAG, 12.08.2008 – 9 AZR 1117/06 Urteil

    1. Arbeitnehmer haben nach § 5 Abs. 1 ArbSchG iVm. § 618 Abs. 1 BGB Anspruch auf eine Beurteilung der mit ihrer Beschäftigung verbundenen Gefährdung.