Entscheidungen zu § 5 MOG
1 Entscheidungen der Bundesgerichte · Sonstige Begriffsbestimmungen
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BFH, 03.07.2008 – V R 51/06
Urteil
1. Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist zwischen der umsatzsteuerrechtlich relevanten Betätigung im Unternehmen und der nicht unternehmerischen – vorzugsweise hoheitlichen – Tätigkeit zu unterscheiden.