Rechtsprechung / § 50 NotAktVV
Entscheidungen zu § 50 NotAktVV
1 Entscheidungen der Bundesgerichte · Aufbewahrungsfristen
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BGH, 11.01.2024 – V ZB 63/22
Beschluss
Der Notar, der von der Pflicht zur Verschwiegenheit befreit worden ist, entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang er einem Beteiligten Einsicht in die Nebenakte gestattet; er ist zur Gewährung de…