Gesetze / Rechtsprechung / § 123a PatG

Entscheidungen zu § 123a PatG

10 Entscheidungen der Bundesgerichte

  1. BPatG, 19.02.2015 – 7 W (pat) 52/14 Beschluss

    Weiterbehandlung III Nachzuholende Handlung im Sinne von § 123a PatG ist jede Handlung, die sich als sachliche Stellungnahme zu den im vorangegangenen patentamtlichen Bescheid enthaltenen formellen oder inhaltlichen Bean…

  2. BPatG, 16.10.2012 – 10 W (pat) 22/10 Beschluss

    Weiterbehandlung II Im Rahmen der Weiterbehandlung (§ 123a PatG) muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Zurückweisungsbeschlusses diejenige Handlung nachgeholt werden, die innerhalb der vom Patentamt bestimmten …

  3. BPatG, 04.11.2016 – 7 W (pat) 12/15 Beschluss

    Weiterbehandlung IV Ein Weiterbehandlungsantrag unterfällt dem Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt (ERVDPMAV) und kann deshalb …

  4. BPatG, 24.02.2017 – 7 W (pat) 22/16 Beschluss

    Zustellungsfiktion Wird ein Dokument mittels Einschreiben durch Übergabe zugestellt, so gilt es gemäß § 127 Abs. 1 PatG i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 2 VwZG auch dann als am dritten Tag nach Aufgabe zur Post zugestellt, wenn …

  5. BPatG, 09.08.2024 – 1 W (pat) 3/24 Beschluss
  6. BPatG, 20.12.2012 – 10 W (pat) 28/10 Beschluss
  7. BPatG, 12.08.2024 – 11 W (pat) 12/24 Beschluss

    Vorrichtung zum Homogenisieren Einem Patentanmelder steht es frei, ob er gegen die Zurückweisung seiner Anmeldung mit einem Antrag auf Weiterbehandlung gemäß § 123a PatG oder mit der Beschwerde nach § 73 PatG vorgehen mö…

  8. BPatG, 09.12.2015 – 8 W (pat) 1/10 Beschluss
  9. BPatG, 29.05.2012 – 12 W (pat) 14/12 Beschluss
  10. BPatG, 11.02.2010 – 10 W (pat) 33/07 Beschluss