Rechtsprechung / § 5 RRG

Entscheidungen zu § 5 RRG

1 Entscheidungen der Bundesgerichte

  1. BAG, 17.04.2002 – 7 AZR 40/01 Urteil

    Maßgeblich für die Berechnung der Dreijahresfrist des § 41 Abs. 4 Satz 2 SGB VI ist nicht die Vollendung des 65. Lebensjahres, sondern der mit dem Arbeitnehmer vereinbarte Zeitpunkt des Ausscheidens.