Rechtsprechung / § 40 SBG 2016

Entscheidungen zu § 40 SBG 2016

6 Entscheidungen der Bundesgerichte · Wahl des Gesamtvertrauenspersonenausschusses

  1. BVerwG, 30.04.2020 – 1 WRB 1/19 Beschluss

    Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses sind nicht nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 SBG erneut wählbar, wenn sie nur wegen der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 1 SBG noch vorübergehend im Amt geblieben sind.

  2. BVerwG, 08.11.2017 – 1 WB 30/16 Beschluss

    1. Für die Einhaltung des bei einem Abberufungsverfahren nach § 42 Abs. 4 Satz 1 SBG (juris: SBG 2016) geltenden Antragsteller-Quorums kommt es auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an. 2. Die in § 42 Abs. 2 S…

  3. BVerwG, 30.07.2020 – 1 WB 20/19 Beschluss

    Wer nur zum Gesamtvertrauenspersonenausschuss wählbar ist, kann die Wahl nach § 52 Abs. 1 Satz 1 SBG nicht anfechten.

  4. BVerwG, 21.06.2017 – 1 WDS-VR 5/16 Beschluss

    1. Für die Einhaltung des bei einem Abberufungsverfahren nach § 42 Abs. 4 Satz 1 SBG (juris: SBG 2016) geltenden Antragsteller-Quorums kommt es auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an. 2. Behauptete Verstöße …

  5. BVerwG, 17.12.2018 – 1 WB 34/18 Beschluss

    1. Die Beschwerde wegen eines Rechts, das einer Personenmehrheit nur gemeinschaftlich zusteht, ist keine unzulässige gemeinschaftliche Beschwerde im Sinne des § 1 Abs. 4 Satz 1 WBO. 2. Zu den Kosten der Wahl nach dem Sol…

  6. BVerwG, 30.11.2017 – 1 WB 24/16 Beschluss

    Das Recht des Gesamtvertrauenspersonenausschusses aus § 38 Abs. 3 SBG (juris: SBG 2016), bei Grundsatzregelungen des Bundesministeriums der Verteidigung im personellen, sozialen und organisatorischen Bereich mitzuwirken,…