Rechtsprechung / § 42 SBG 2016

Entscheidungen zu § 42 SBG 2016

8 Entscheidungen der Bundesgerichte · Amtszeit, Rechtsstellung der Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse

  1. BVerwG, 08.11.2017 – 1 WB 30/16 Beschluss

    1. Für die Einhaltung des bei einem Abberufungsverfahren nach § 42 Abs. 4 Satz 1 SBG (juris: SBG 2016) geltenden Antragsteller-Quorums kommt es auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an. 2. Die in § 42 Abs. 2 S…

  2. BVerwG, 21.06.2017 – 1 WDS-VR 5/16 Beschluss

    1. Für die Einhaltung des bei einem Abberufungsverfahren nach § 42 Abs. 4 Satz 1 SBG (juris: SBG 2016) geltenden Antragsteller-Quorums kommt es auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an. 2. Behauptete Verstöße …

  3. BVerwG, 30.04.2020 – 1 WRB 1/19 Beschluss

    Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses sind nicht nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 SBG erneut wählbar, wenn sie nur wegen der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 1 SBG noch vorübergehend im Amt geblieben sind.

  4. BVerwG, 30.04.2020 – 1 WB 55/19 Beschluss

    Verwaltungsvorschriften, die normative Bestimmungen lediglich wiedergeben oder interpretieren, sind keine Grundsatzregelungen, die der Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses gemäß § 38 Abs. 3 SBG unterliegen…

  5. BVerwG, 23.11.2022 – 1 WB 21/21 Beschluss

    1. Die berufliche Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten bedarf einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich mindestens die Entscheidung für ein bestimmtes Fördermodell (Systementscheidung), die Bestimmung des …

  6. BVerwG, 24.02.2022 – 1 WB 33/21 Beschluss

    Will das Bundesministerium der Verteidigung einen für Beamte geltenden Sonderurlaubserlass mit gleichem Inhalt für die Soldaten der Bundeswehr übernehmen, kann darin eine beteiligungspflichtige eigene Grundsatzregelung i…

  7. BVerwG, 30.04.2020 – 1 WB 23/19 Beschluss

    Die "Klarstellung" einer norminterpretierenden Passage einer Zentralen Dienstvorschrift bedarf keiner Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses.

  8. BVerwG, 30.11.2017 – 1 WB 24/16 Beschluss

    Das Recht des Gesamtvertrauenspersonenausschusses aus § 38 Abs. 3 SBG (juris: SBG 2016), bei Grundsatzregelungen des Bundesministeriums der Verteidigung im personellen, sozialen und organisatorischen Bereich mitzuwirken,…