Rechtsprechung / § 42 SBG 2016
Entscheidungen zu § 42 SBG 2016
8 Entscheidungen der Bundesgerichte · Amtszeit, Rechtsstellung der Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse
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BVerwG, 08.11.2017 – 1 WB 30/16
Beschluss
1. Für die Einhaltung des bei einem Abberufungsverfahren nach § 42 Abs. 4 Satz 1 SBG (juris: SBG 2016) geltenden Antragsteller-Quorums kommt es auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an. 2. Die in § 42 Abs. 2 S…
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BVerwG, 21.06.2017 – 1 WDS-VR 5/16
Beschluss
1. Für die Einhaltung des bei einem Abberufungsverfahren nach § 42 Abs. 4 Satz 1 SBG (juris: SBG 2016) geltenden Antragsteller-Quorums kommt es auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an. 2. Behauptete Verstöße …
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BVerwG, 30.04.2020 – 1 WRB 1/19
Beschluss
Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses sind nicht nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 SBG erneut wählbar, wenn sie nur wegen der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 1 SBG noch vorübergehend im Amt geblieben sind.
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BVerwG, 30.04.2020 – 1 WB 55/19
Beschluss
Verwaltungsvorschriften, die normative Bestimmungen lediglich wiedergeben oder interpretieren, sind keine Grundsatzregelungen, die der Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses gemäß § 38 Abs. 3 SBG unterliegen…
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BVerwG, 23.11.2022 – 1 WB 21/21
Beschluss
1. Die berufliche Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten bedarf einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich mindestens die Entscheidung für ein bestimmtes Fördermodell (Systementscheidung), die Bestimmung des …
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BVerwG, 24.02.2022 – 1 WB 33/21
Beschluss
Will das Bundesministerium der Verteidigung einen für Beamte geltenden Sonderurlaubserlass mit gleichem Inhalt für die Soldaten der Bundeswehr übernehmen, kann darin eine beteiligungspflichtige eigene Grundsatzregelung i…
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BVerwG, 30.04.2020 – 1 WB 23/19
Beschluss
Die "Klarstellung" einer norminterpretierenden Passage einer Zentralen Dienstvorschrift bedarf keiner Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses.
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BVerwG, 30.11.2017 – 1 WB 24/16
Beschluss
Das Recht des Gesamtvertrauenspersonenausschusses aus § 38 Abs. 3 SBG (juris: SBG 2016), bei Grundsatzregelungen des Bundesministeriums der Verteidigung im personellen, sozialen und organisatorischen Bereich mitzuwirken,…