Entscheidungen zu § 243a SGB 6
13 Entscheidungen der Bundesgerichte · Rente wegen Todes an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten im Beitrittsgebiet
- BVerfG, 02.06.2003 – 1 BvR 789/96 Beschluss
- Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 – L 22 R 432/09 Urteil
- BVerfG, 15.01.2004 – 1 BvR 936/97 Beschluss
- Landessozialgericht Baden-Württemberg, 24.04.2012 – L 11 KR 3416/10 Urteil
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BVerfG, 07.04.2022 – 1 BvL 3/18, 1 BvR 717/16, 1 BvR 2257/16, 1 BvR 2824/17
Beschluss
1. Bei der Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen erfordert Art. 3 Abs. 1 GG die Beachtung des aus dem allgemeinen Gleichheitssatz abgeleiteten Gebots der Belastungsgleichheit, das sich auf alle staatlich geforderten …
- BSG, 18.04.2024 – B 5 R 34/23 BH Beschluss
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BSG, 16.10.2019 – B 13 R 14/18 R
Urteil
1. Die Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter Kindererziehungszeiten und sonstiger Beitragszeiten auf die der Beitragsbemessungsgrenze entsprechenden Höchstwerte der Anlage 2b zum SGB VI ist systemimmanent un…
- BSG, 16.10.2019 – B 13 R 18/18 R Urteil
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BSG, 10.10.2018 – B 13 R 34/17 R
Urteil
Es verstößt nicht gegen die Verfassung, dass bei Rentenzugängen ab 1.7.2014 die Erziehung von vor dem 1.1.1992 geborenen Kindern höchstens im Umfang von 24 Monaten und nicht wie von ab dem 1.1.1992 geborenen Kindern im U…
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BSG, 21.03.2018 – B 13 R 19/14 R
Urteil
1. Nur solche Tatbestände, die nach dem im Zeitpunkt ihrer Feststellung geltenden Recht in einem künftigen Leistungsfall rentenversicherungsrechtlich bedeutsam werden können, sind im Vormerkungsverfahren feststellungsfäh…
- BSG, 10.10.2017 – B 12 KR 119/16 B Beschluss
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BSG, 20.07.2017 – B 12 KR 14/15 R
Urteil
Eltern können von Verfassungs wegen nicht verlangen, wegen ihres Aufwands für die Betreuung und Erziehung von Kindern weniger Beiträge als einfachrechtlich geregelt zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen zu müssen.
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BSG, 30.09.2015 – B 12 KR 15/12 R
Urteil
Eltern können von Verfassungs wegen nicht verlangen, wegen ihres Aufwands für die Betreuung und Erziehung von Kindern weniger Beiträge als einfachrechtlich geregelt zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie …