Rechtsprechung / § 120 SachenRBerG

Entscheidungen zu § 120 SachenRBerG

1 Entscheidungen der Bundesgerichte · Genehmigungen nach dem Baugesetzbuch

  1. BGH, 17.05.2002 – V ZR 193/01 Urteil

    SachenRBerG § 120 Abs. 2 Ein Anspruch auf Ankauf des Grundstücks steht dem Käufer eines ehedem volksei- genen Eigenheims auch dann zu, wenn er nur eine von zwei vorhandenen Wohnun- gen vertraglich genutzt hat.